Bei der Schädlingsbekämpfung kommt es sowohl auf Effizienz als auch die Beachtung einer Reihe gesetzlicher Vorgaben an. Bei der Bekämpfung in gewerblichen Einrichtungen richten wir uns nach dem IPM (Integrated Pest Management) sowie den Vorgaben der TRNS Teil 1 für Schädlingsbekämpfung und der DIN 10523. Selbstverständlich werden auch in Privathaushalten die gültigen Gesetze und Vorschriften beachtet.
Integrated Pest Management beinhaltet die ganzheitliche Betrachtung der Schädlingsproblematik in einem Bereich. Hierbei werden hauptsächlich folgende Gesichtspunkte behandelt:
Unter „integriert“ – im Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung, dem Vorratsschutz oder Pflanzenschutz – versteht man die Kombination von Maßnahmen, die den Gebrauch von jeglichem chemischen Biozids reduzieren.
Das IPM stammt ursprünglich aus den USA und wurde dort erstmals in den frühen 1970er Jahren formuliert. Für die weltweite Verbreitung erhielten die beiden US-Amerikaner Perry Adkisson
und Ray F. Smith 1997 den World Food Price.
Die Abkürzung TRNS steht für Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung. Es ist hierzu anzumerken, dass bislang kaum allgemeingültige Normierungen und auch noch keine allgemein anerkannten Arbeitsverfahren existieren. Einer der Gründe liegt vermutlich in der Vielseitigkeit der Aufgabengebiete und dem Zusammenspielen unterschiedlicher Rechtsgebiete. Zu berücksichtigen sind beispielsweise der Gesundheits- und Vorratsschutz, der Holz- und Bautenschutz sowie der Pflanzenschutz.
In der DIN-Norm 10523 werden allerdings im Bereich der Lebensmittelhygiene Hilfestellungen zur „Durchführung geeigneter und angemessener Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung“ gegeben. Es besteht dabei ein enger Zusammenhang zur VO (EG) Nr. 852/2004, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
Frau Weiher